Ihr Projekt wurde bewilligt und Sie können mit der Umsetzung beginnen.
Damit Sie in der Durchführung und Endabwicklung möglichst wenig Zusatzarbeit haben, nutzen Sie diese Checkliste, um den Überblick zu bewahren
- Sie haben Ihren Zuwendungsbescheid vom federführenden Amt erhalten. Darin sind alle Fördermodalitäten festgehalten.
- Anstehende Projekttermine (wenn schon bekannt – sonst im Projektverlauf) der Koordinierungs- und Fachstelle melden.
- Bei Ausgaben die höher als 800,00 Euro sind, mind. 3 Angebote/Preise einholen.
(Download „Muster Vergabedokumentation“) - Bei Honorar- und Personalausgaben muss das Besserstellungsverbot beachtet und 3 Angebote eingeholten werden, wenn diese höher als 1.000,00 € sind.
(Download „Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger*innen“) - Alle Veröffentlichungen wie Broschüren, Flyer und Poster müssen die Förderlogos sowie einen speziellen Förderzusatz enthalten.
- Alle Veröffentlichungen müssen mit der Koordinierungs- und Fachstelle abgestimmt werden. Druckerzeugnisse können ohne vorherige Absprache nicht finanziert werden.
- In der Regel werden die Fördergelder vor Projektbeginn vollständig an die Träger*innen überwiesen. Informieren Sie das federführende Amt rechtzeitig durch einen Mittelabruf darüber, wann Sie Ihre Mittel benötigen.
- Sobald die Mittel/Fördergelder bei Ihnen eingegangen sind, müssen diese innerhalb von 6 Wochen ausgegeben werden.
- Der Verwendungsnachweis umfasst einen Nachweisbericht sowie einen zahlenmäßigen Nachweis.
(Download > Nachweise) - Im Nachweisbericht für Projektträger wird die Projektwirkung sowie die Zielerreichung inhaltlich dargelegt.
- Der zahlenmäßige Nachweis umfasst die Belege aller Ausgaben und Einnahmen sowie eine Belegliste, die Sie als Vorlage von dem federführenden Amt mit dem Zuwendungsbescheid erhalten haben.
- Gegebenenfalls sind hier auch zusätzliche Nachweise beizulegen wie Teilnehmer*innenlisten oder Belegexemplare von Publikationen sowie Pressemitteilungen.